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29.5.2004 08:55 |
LivingLegend |
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Murmelking |
PDS-Member |
Beiträge: 5939 |
dabei seit: 25.11.2002 |
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Wie immer, wenn Herr Syndikus (den hab ich hier schonmal glaub ic erwähnt, in Aktion tritt, wieder was zum haareraufen.....
Aus Dialerschutz.de
Dialer-Anwalt Syndikus mahnt Verbraucher-Forum ab
Für Dialer-Opfer ist es ein Schlag ins Gesicht: Ausgerechnet der Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndicus, bekannt als Geschäftsführer der Dialer-Firma Global Netcom, geht gegen das Forum von Computerbetrug.de und Dialerschutz.de vor. Syndikus behauptet, dass im Forum „permanent Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz“ stattfänden. Per Abmahnung fordert er jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die Betreiber des Forums sprechen von einem „Maulkorb“ und kündigten an, sich zur Wehr zu setzen. Die Affäre könnte Folgen für Internetforen in ganz Deutschland haben.
Computerbetrug.de/Dialerhilfe.de und Dialerschutz.de zählten zu den renommiertesten Verbraucherschutzseiten Deutschlands. Sie werden unter anderem von der Bundesregierung, etlichen Polizeidienststellen und auch dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausdrücklich empfohlen. Entsprechend beliebt ist das Forum der Seiten. Mehrere tausend Besucher informieren sich darin täglich über Computerkriminalität, Spam und Gefahren beim Onlinehandel. Einen großen Part nehmen seit Jahren auch die Diskussionen über Dialer und Mehrwertdienste ein. Betroffene schildern im Forum ihre Probleme und Erfahrungen, warnen vor neuen Gefahren und versuchen sich gegenseitig zu helfen.
Genau hier setzt Anwalt Syndikus den Hebel an. Der Jurist, der als Betreiber der Dialer-Firma Global Netkom mehrfach in die Schlagzeilen geriet, sieht in diesen Diskussionen eine „massenhafte Einzelfallberatung in rechtlichen Angelegenheiten“, was den Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes widerspreche. Als „exemplarisch“ bezeichnet Syndikus in seiner Abmahnung ausgerechnet einen Diskussionsstrang über die so genannten „Hanseaten-Dialer“. Tausende Internetsurfer hatten in den vergangenen Monaten – wie berichtet - nach Dialer-Einwahlen Rechnungen für angebliche Abonnements erhalten. Regulierungsbehörde und Verbraucherschutzorganisationen rieten dazu, diese nicht zu bezahlen. Die Diskussionen dazu im Forum der Seiten sieht Syndikus dagegen als unerlaubte Rechtsberatung. Das sei ein „Wettbewerbsverstoß“ argumentiert der Anwalt aus der Münchner Kanzlei Gravenreuth. Denn immerhin heiße es im Titel des betroffenen Forums, „auch Geschädigte können ihr Problem hier schildern“. Mit dieser Formulierung werde, so Syndikus, „unmittelbar“ zur Rechtsberatung aufgerufen.
Als Konsequenz aus den angeblichen Rechtsverstößen fordert Syndikus jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Der Betreiber des Forums solle sich verpflichten, keine Rechtsberatungen durchzuführen und diese im Forum auch durch Dritte nicht zu dulden. Auch dürfe das Forum zum Thema Dialer und Mehrwertdienste nicht mehr mit dem Text „Auch Geschädigte können ihr Problem hier schildern“ überschrieben werden. Bei Zuwiderhandlungen will Syndikus für jeden Einzelfall 5000 Euro kassieren. Den Streitwert hat der Jurist auf 25.000 Euro angesetzt, die Kostennote auf rund 620 Euro.
Auf der "Sünderkartei" der Regulierungsbehörde
Dass ausgerechnet Syndikus gegen ein Verbraucherforum zum Thema Dialer vorgeht, ist mehr als pikant. Denn der Anwalt ist zugleich Chef der Dialer-Firma Global Netcom und geriet als solcher mehrfach in die negativen Schlagzeilen. „Auf dutzenden von fiesen Dialer-Seiten ist er als Rechtsbeistand oder gar als Admin-C eingetragen“, berichtete so etwa Onlinekosten.de am 13. Januar 2004 über Syndicus. Im Februar sorgte der Jurist im Internet für Empörung, als er die Betreiber der Seite emule.de abmahnte. Auch Dialerschutz.de geriet ins Visier des Anwalts. Er forderte die Seite unlängst auf, einen Screenshot zu entfernen, der den Dialer eines seiner Mandanten zeigte. Seit einigen Wochen ist Bernhard Syndikus’ Unternehmen zudem gleich mehrfach in der öffentlichen „Sünderkartei“ der Regulierungsbehörde zu finden. Die Regulierer entzogen mehreren Einwählprogrammen der Global Netkom nachträglich die Registrierung, weil diese, so die Behörde, nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen.
Verband: "Eingriff in die Meinungsfreiheit"
Ist die Abmahnung also nur ein Einschüchterungsversuch oder steckt Methode dahinter? Der Interessenverband Deutsches Internet e.V. (I.D.I.) sprach in einer ersten Reaktion von einem "schwerwiegenden Eingriff in die verfassungsmässig garantierte Meinungsfreiheit und gleichzeitig untauglichen Versuch, von Ermittlungen gegen die eigene Person abzulenken". Besonders empört zeigte sich Jochen Diebel, Journalist und Vorstand des I.D.I. über Syndikus Formulierung in der Abmahnung, die Betreiber des Forums "besitzen nicht die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung" zur Führung eines solchen Forums. "Wem hier die nötige Eignung und ethische Verantwortlichkeit nach §1 RBerG fehlt, ist wohl eher Herr Syndikus", so Diebel. "Solchen Versuchen muss mit aller Schärfe entgegengetreten werden."
Sollte Syndikus dennoch mit seiner Argumentation auch vor Gericht durchkommen, müssten viele Betreiber von Internetforen zittern. Denn die Grenzen zwischen allgemeinen Tipps und rechtlicher Beratung sind sehr oft fließend. Betreiber von öffentlichen Diskussionsforen müssten also damit rechnen, bei unliebsamen Meinungsäußerungen eine Abmahnung einzufangen – und in der Folge jedes Wort ihrer Besucher auf die Goldwaage legen. Das Ende der Meinungsfreiheit im Internet wäre dann nicht weit. |   | -- editiert von LivingLegend am 29.5.2004 08:57 |
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29.5.2004 11:26 |
krass |
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PDS-Member |
Beiträge: 2739 |
dabei seit: 3.9.2003 |
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Also ich hab ja über eine ähnliche Thematik meine Diplomarbeit geschrieben. Dabei ging es zwar im Allgemeinen um die Besteuerung von e-Commerce, jedoch ist die Klassifizierung einzelner Onlineleistungen ebenfalls Gegenstand meiner Arbeit.
Beratungsleistungen ähnllich den eines Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts via Internet stellen nach deutschem Recht sonstige Leistungen gem. § 3 Abs. 9 UStG bzw. nach EU-Recht Dienstleistungen dar i.S.d. 6. EGR. Während ich zu der rechtlichen Komponente, also die angeblich mangelnde Qualifikation der Rechtsberatenden, wenig sagen kann, wäre jedoch der Ort der Leistung interessant.
Der Syndicus ist ja der Auffassung, dass eine Einstellung der beratenden Tätigkeiten, sowie die Duldung der Beratung Dritter, geboten sei. Nun wirds aber schwierig. Erstmal ist anzumerken, dass es sich durchaus um sonstige Leistungen handelt, obwohl der Endverbraucher, also der Forenbesucher, kein spezielles Entgelt zahlt. Dies zu erklären, würde aber zu lang dauern . Um eine Leistung im Internet anzubieten, bedarf es der Registrierung der Domain und evtl. eines markenrechtlichen Schutzes des Domainkürzels, sowie eine Zertifizierung des Leistungsanbieters.
Anm.: Die Zertifizierung ist im allgemeinen nicht nötig, aber in diesem Falle notwendig, da es sich hierbei um reine Online -Geschäfte handelt.
Da lt. Signaturgesetz (SigG) die Zertifizierung aber mit Pseudonymen vorgenommen werden darf, deren wahre Namen nur bei erwiesenen Starftaten herausgegeben werden dürfen, ist eine Identifizierung schwerlich möglich. Weiteres Problem ergibt sich aus der Tatsache, das auch der Ort des Forums schwer zu bestimmen sein wird, da es üblich ist, die Daten auf mehreren Servern zu spiegeln, um in Mainhours den Besucheransturm zu bewältigen. Somit kann auch eine .de Seite einen Besuch eines nordamerikanischen Internet - Servers begründen, worauf das deutsche Beratergesetz keine Anwendung findet.
Freilich sind die Betreiber der Internetseite für die Inhalte weiterhin verantwortlich, auch wenn der Server im Ausland steht. Nur gilt als Leistungsort und somit auch Rechtsgebiet der Ort der Leistungsausführung. Dies gilt widerum nicht, wenn in gar keinem Fall ersichtlich ist, dass sich der Leistungsort auch ins Ausland verlagern könnte. Hier reicht aber ein einfacher Eintrag in den AGB für die Einräumung dieser Möglichkeit. Ein allgemeiner domain Suffix , wie .com oder .net oder .info, reicht da im allgemeinen schon aus.
Für die Beratung Dritter, welche als Forennutzer, abgegrenzt von den Forenbetreibern, kenntlich gemacht sind, ergibt sich dieses Problem nicht. Diese schreiben per forma ihre persönliche Meinung oder Erfahrung in die Threads. Deren tatsächlicher Aufenthaltsort ist überhaupt nicht zu bestimmen, sodass eine persönliche Anknüpfung ausscheidet.
Somit sehe ich da schwerlich eine Gefahr für die Forenbetreiber ,die alternativ auch ihren Server über Drittländer, wie der Schweiz, hosten könnten. Und ob die Bereitstellung einer Plattform für beraterische Zwecke, ohne ordungswidrige ,sittenwittrige sowie starfrechtlich zu ahndende Tatbestände haben, ausreichen um eine Unterlassung zu erwirken, wage ich zu bezweifeln.
|   | -- editiert von krass am 29.5.2004 11:47 |
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